Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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Steuern

Die haftungsbeschränkte "Mini-GmbH" kann ohne Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden, im Extremfall also mit einem einzigen Euro. Soweit dies erfolgt, darf die Unternehmergesellschaft ihre künftigen Gewinne nicht voll ausschütten, sondern muss jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen möglichen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in eine Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nur zur Kapitalerhöhung verwendet werden...

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Historie

Die Einführung der 1-Euro-GmbH geht einher mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz: MoMiG).Dabei wird das MoMiG das seit 20.04.1892 geltende GmbHG grundlegend modernisieren. Als Antrieb der Modernisierung dürfte die zunehmende Rechtsgestaltung innerhalb der EU und die wachsende Dienstleistungsbranche in Deutschland genannt werden.Es ist mit einem Inkrafttreten zum 01.11.2008 zu rechnen ...

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Ein Euro GmbH / Mini GmbH

Die „Ein-Euro-GmbH“ wird  ab dem 01.11.2008 als Unternehmensform in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Somit stellt dieses Datum den Startschuss zur Gründung der juristisch als „Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmierenden „Mini-GmbH“ dar.

Unsere Dienstleistungen beziehen sich dabei nicht nur auf die Gründung Ihrer Gesellschaft, sondern auch auf die rechtlichen Problematiken die eine Unternehmensführung mit sich bringt. Seien es z.B. die rechtlichen Ungewissheiten zum Internetauftritt Ihres Online-Shops, die Unsicherheiten bezüglich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder kaufrechtliche Fragestellungen.

Wir sehen uns als Dienstleister der Ihnen jederzeit kompetent zur Seite steht und Ihnen Raum für Ihre Kernkompetenz schafft, indem wir Ihnen rechtlich den „Rücken“ stärken. Aufgrund dieser Zielsetzung haben wir einen überaus kompetenten Kooperationspartner in der Steuerkanzlei Appeltofft gefunden, die Sie auf Wunsch steuerrechtlich betreuen wird.

Die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei Weiß & Partner ermöglicht es somit, Sie als (zukünftigen) Geschäftsführer oder Gesellschafter eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten zu beraten:

Vertragsrecht

Vertragsgestaltung, AGB-Gestaltung, Lizenzierungen

Urheberrecht

Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Schutzrechte

Gesellschaftsrecht

Gründung der Ein-Euro-GmbH

Wettbewerbsrecht

Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen sowie die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche aus dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG)

Internetrecht / Recht der Neuen Medien

Analyse und Gestaltung der rechtlichen Aspekte sowie der zwingenden Voraussetzungen Ihres Internetauftritts oder Ihres Onlineshops bei Ebay oder bei weiteren Internet-Auktionshäusern (Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Belehrungen über Rückgaberechte)

Arbeitsrecht

Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung bei Personalmaßnahmen (Abmahnung, Kündigung, etc.)

Markenrecht / Patentrecht

Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Schutzrechte

Forderungsmanagement

Inkasso, Forderungseintreibung, Zwangsvollstreckung, Wirtschaftsauskünfte, etc.

Steuerrecht

Steuerberatung für Unternehmer; Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, etc.

(in Zusammenarbeit mit unserem ständigen Kooperationspartner RA / StB Stefan Appeltofft)

 

Diese Aufstellung gibt jedoch nur einen Auszug unseres Beratungsspektrums wieder. Weitere Informationen zu unseren Tätigkeitsgebieten finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

Bei Interesse an unseren Leistungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen von der Beratung vor einer Gründung der „Ein Euro GmbH“ bis zu kontinuierlichen Beratungen während des laufenden Geschäftsbetriebes an.

So haben Sie die Möglichkeit, sich ausschließlich der Realisierung Ihrer Visionen zu widmen.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Ziele in einem unverbindlichen Gespräch kennenzulernen

 

Ihr Team von der Kanzlei Weiß & Partner

 

Aktuell

MoMiG verkündet/ Mini-GmbH kann ab 01.11.2008 gegründet werden

Dienstag, 28. Oktober 2008

Das MoMiG wurde in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblatt Teil I Nr.48 (Link auf Online-Auftritt des Bundesanzeiger Verlag) verkündet. Damit treten die Änderungen des GmbHG zum 01.11.2008 in Kraft. Die Ein-Euro-GmbH kann demnach ab 01.11.2008 gegründet werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bezüglich offener Fragen mit uns in Verbindung setzen. Ihr Team der Kanzlei Weiß & Partner...
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Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner
Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Vorschriften/Entscheidungen

Im Zusammenhang mit der Ein-Euro-Gmbh können Sie sich nachfolgend über die wichtigsten Vorschriften und Entscheidungen informieren.  

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