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Die „Ein-Euro-GmbH“ ist seit dem 01.11.2008 als Unternehmensform in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Somit stellt dieses Datum den Startschuss zur Gründung der juristisch als „Unternehmensgesellschaft (ha ftungsbeschränkt)“ firmierenden „Mini-GmbH“ dar.
Unsere Dienstleistungen beziehen sich dabei nicht nur auf die Gründung Ihrer Gesellschaft, sondern auch auf die rechtlichen Problematiken die eine Unternehmensführung mit sich bringt. Seien es z.B. die rechtlichen Ungewissheiten zum Internetauftritt Ihres Online-Shops, die Unsicherheiten bezüglich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder kaufrechtliche Fragestellungen.
Wir sehen uns als Dienstleister der Ihnen jederzeit kompetent zur Seite steht und Ihnen Raum für Ihre Kernkompetenz schafft, indem wir Ihnen rechtlich den „Rücken“ stärken. Aufgrund dieser Zielsetzung haben wir einen überaus kompetenten Kooperationspartner in der Steuerkanzlei Appeltofft gefunden, die Sie auf Wunsch steuerrechtlich betreuen wird.
Bei Interesse an unseren Leistungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen von der Beratung vor einer Gründung der „Ein Euro GmbH“ oder einer anderen Rechtsform bis zu kontinuierlichen Beratungen während des laufenden Geschäftsbetriebes an.So haben Sie die Möglichkeit, sich ausschließlich der Realisierung Ihrer Visionen zu widmen.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Ziele in einem unverbindlichen Gespräch kennenzulernen
Ihr Team von der Kanzlei Weiß & Partner |