Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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Die 1-Euro-GmbH (Mini-GmbH / Unternehmensgesellschaft)

Nach langen Diskussionen und wiederholten Verschiebungen tritt das MoMiG nun endlich zum 01.11.2008 in Kraft.
Grund für die wiederholten Verzögerungen ist insbesondere die Befürchtung der Politik und Wirtschaft, dass die „kleine“ GmbH das Image Ihrer großen Schwester schädigen könnte.
Um dies zu verhindern wird versucht, die vornehmlich als Existenzgründergesellschaft eingestufte 1-Euro-GmbH so sicher wie möglich zu gestalten.

Die Geschichte

Die Einführung der 1-Euro-GmbH geht einher mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz: MoMiG).Dabei wird das MoMiG das seit 20.04.1892 geltende GmbHG grundlegend modernisieren.

Als Antrieb der Modernisierung dürfte die zunehmende Rechtsgestaltung innerhalb der EU und die wachsende Dienstleistungsbranche in Deutschland genannt werden.
Insbesondere die Entscheidung des EuGH „Inspire Art“ R.s.C-167/01 vom 30.09.2003, nach der aufgrund der Niederlassungsfreiheit auch GmbH verwandte Gesellschaften, wie die Limited (Ltd.), aus Mitgliedstaaten der EU in Deutschland tätig werden dürfen, brachte den Gesetzgeber in die Situation zu handeln.  
Die Limited erfreute sich zu Anfang großer Beliebtheit in Deutschland, obwohl u.a. Ihre Gründung und ein entsprechender Stammsitz in Großbritannien notwendig sind.

Diese Anforderungen wurden aber von vielen Gründern aufgrund der Stammeinlage in Höhe von einem englischen Pfund in Kauf genommen. In Deutschland existiert bislang nur die Unternehmensform mit beschränkter Haftung in Gestalt der GmbH, die eine Stammeinlage von 25.000€ fordert.
Zwar müssen diese 25.000 € nicht sofort und bar aufgebracht werden, jedoch ist es für einen Existenzgründer je nach Gewerbe nicht einfach eine derartig hohe Summe in Form von Sach– oder Barleistungen aufzubringen.
Insbesondere das stetig wachsende Dienstleistungsgewerbe hat seine liebe Mühe bei Existenzgründungen, da es meist keine kostenintensiven Produktionsmittel in die GmbH einbringen kann. Dadurch wird die Stammeinlage von 25.000 € zu einer unüberwindbaren Hürde.
Alternativ bleibt der Dienstleistungsbranche meist nur eine Unternehmensform mit privater Haftung, sei es eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, eine OHG oder eine KG.
Diese Unternehmensformen bergen für die Gesellschafter ein sehr hohes privates Haftungsrisiko und werden daher immer häufiger mit Hilfe der britischen Limited gemieden.

Bis zum Jahr 2006 gab es in Deutschland 20.000 - 30.000 neugegründete Limiteds .

Die Haftungsbeschränkung der britischen Limited mit oben erwähnten geringen Stammeinlage führt jedoch in Deutschland zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Will zum Beispiel ein Gläubiger der Limited seine Forderungen durchsetzen, so muss er diese im äußersten Fall in Großbritannien anmelden und unterliegt somit dem britischen Recht.
Geprägt durch derartige Schwierigkeiten leidet die Limited in Deutschland zunehmend unter einem schlechten Image.

Aus diesen Gründen sah sowohl die Politik, als auch die Wirtschaft handlungsbedarf. 

In dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts vom 23.Mai 2007, welcher das MoMiG enthielt, wurde versucht diesem Begehren u.a. mit der Schaffung der „Mini GmbH“ nachzukommen.
Als entscheidender Faktor sah der Gesetzentwurf die Senkung der Stammeinlage der „großen Schwester“ von 25.000 € auf 10.000 € vor.
Dieser Vorschlag führte sowohl auf Seiten der Politik, als auch auf Seiten der Wirtschaft zu heftigster Kritik, da man das gute Image der GmbH in Gefahr sah.
Folge dieser Kritik war, dass im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Absenkung auf 10.000 € wieder verworfen wurde.
Damit wurde den Befürchtungen eines Ansehensverlustes der in Deutschland bestehenden GmbH nachgegeben.

Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Nachdem es den Bundesrat ohne Widerstände passiert hatte, wurde es am 28.Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz tritt  am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.  Somit  tritt es zum 01.11.2008 in Kraft.
Die zu erwartenden Regelungen und Voraussetzungen zur 1-Euro-GmbH finden sie hier.

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Aktuell

MoMiG verkündet/ Mini-GmbH kann ab 01.11.2008 gegründet werden

Dienstag, 28. Oktober 2008

Das MoMiG wurde in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblatt Teil I Nr.48 (Link auf Online-Auftritt des Bundesanzeiger Verlag) verkündet. Damit treten die Änderungen des GmbHG zum 01.11.2008 in Kraft. Die Ein-Euro-GmbH kann demnach ab 01.11.2008 gegründet werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bezüglich offener Fragen mit uns in Verbindung setzen. Ihr Team der Kanzlei Weiß & Partner...
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Kontakt

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Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Vorschriften/Entscheidungen

Im Zusammenhang mit der Ein-Euro-Gmbh können Sie sich nachfolgend über die wichtigsten Vorschriften und Entscheidungen informieren.  

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