|
Beschlüsse aus dem Gesetzgebungsverfahren |
|
|
|
|
Beschluss des Bundesrates Am 19.09.2008 hat der Bundesrat den von dem Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf gebilligt. Weiteres* Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 24.06.2008
Der Rechtsauschuss des Bundestages legte am 24.06.2008 eine Beschlußempfehlung vor, der unter Anderem die Kritiken des Wirtschaftsausschusses beachtete und zudem den Änderungsvorschlag des Bundesrates bezüglich der Einführung eines Musterprotokolls beinhaltete. Die bemerkenswerteste Empfehlung war jedoch die Streichung der Stammeinlagen Senkung auf 10.000€. Weiteres*
Beschluss des Bundestages 20.10.2007
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 20.10.2007 in erster Lesung beraten und in der Form der Vorlage der Bundesregierung beschlossen, anschließend wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen. Weiteres*
Gegenäußerung der Bundesregierung vom 25.07.2007
Am 25.07.2007 äußert sich die Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates und verteidigt den Gesetzesentwurf in der eingereichten Fassung. Weiteres*
Stellungnahme des Bundesrates vom 06.07.2007
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2007 zum Gesetzesentwurf Stellung genommen. Dabei hat er bis zu 30 Änderungsvorschläge unterbreitet, insbesondere wird das „Gründungssets“ kritisiert, als Vorschlag bringt der Bundesrat hier erstmals ein Gründungsprotokoll statt dem „Gründungsset“ ein. Weiteres*
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.05.2007
Aufgrund des Beschlusses durch das Bundeskabinett wurde der auf den Referentenentwurf folgende Regierungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und dem Bundesrat zur „Ersten Lesung“ vorgelegt. Weiteres*
Der Referentenentwurf vom 29.05.2006
Das Bundesjustizministerium stellte am 29.05.2006 Ihren Referentenentwurf zum MoMiG vor. Der Entwurf wurde anschließend an die Bundesressorts, an die Länder und an die Verbände zur Stellungnahme zugeleitet. Dieser Entwurf enthält noch die Senkung der Stammeinlage auf 10.000€ und das sog. „Gründungsset“. Weiteres* * Sie werden über diesen Link auf die Seite des Justizministeriums weitergeleitetUrteile Für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Copyright © Anwaltskanzlei Weiß & Partner, Esslingen
|
|