Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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Vergleich Limited und Mini-GmbH PDF Drucken

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer 1 Euro GmbH, muss sich aufgrund der Konkurrenzsituation mit der Limited messen lassen. Die Limited stellt eine englische Unternehmensform dar, die sich seit der „Inspire Art“ Entscheidung des EuGH auch in Deutschland niederlassen darf. Dabei muss der Hauptsitz der Limited jedoch in England beibehalten werden. Somit stellt die Limited in Deutschland eine Niederlassung des englischen Unternehmens dar.

Diese Konstellation führt in Deutschland häufig dazu, dass rechtliche Maßnahmen gegen die in Deutschland ansässige „Schein-Niederlassung“ der Limited in England eingereicht werden müssen.

Die deutschen Gerichte bemühen sich allerdings in aktuellen Entscheidungen durch das Argument der selbstständigen „Niederlassung" einen deutschen Rechtsweg zu öffnen.

Wir werden auch hier bemüht sein, neueste Entwicklungen konstant einzuarbeiten.

 

Limited Geplante 1 Euro GmbH
Gründung:
  • Pflichtgründung in Großbritannien;
  • Registrierter Firmensitz in GB ; 
  • Bei Bedarf Zweigniederlassung in Deutschlan;
  • Hauptsitz in Deutschland;
Einlage:
  • Einlage durch Gründer mindestens 1 £ ;
  • In Bar, durch Dienstleistung oder Warenlieferung;
  • Einlage durch Gründer mindestens 1 €;
  • In Bar, Sachgründung ist nicht möglich;
Gründungsvertrag:
  • Gesellschaftvertrag in englisch, bestehend aus  zwei Teilen, den Regelungen des Innenverhältnisses und des Außenverhältisses der Gesellschaft;
  • Gesellschaftvertrag braucht bei Standardgründung nur noch in Form des Musterprotokolls notariell beurkundet zu werden;
Gesellschafter:
  • Keine Begrenzung der Anzahl der Gesellschafter ;
  • Neue Gesellschafter können jederzeit aufgenommen werden;
Organe:
  • Limited benötigt zumindest einen Geschäftsführer (Director) und einen Schriftführer(Company Secretary);
Firmierung:
  • Namenszusatz Ltd. oder "limited";
  • "UG (haftungsbeschränkt)";
Handelsregister:
  • Eintragung in dem englisches Gesellschaftsregister;
  • Die Niederlassung muss im deutschem Handelsregister mit allen Angaben, auch über Hauptsitz, in Deutschland eingetragen werden;
  • Eintragung im Handelsregister in Deutschland, wird vom Notar automatisch vorgenommen;
Gründungskosten:
  • Durchschnittswert von ca. 700- 800€;
  • voraussichtlich ca. 350 € ,ab 2009 - 200 €;
Gründungsdauer:
  • Normallfall 1-2 Wochen;
  • Bei Zuzahlung 24 h;
  • Ziel ist eine Gründung in 24h;
Haftung:
  • In Höhe der erbrachten Einlage, dabei kann unter Umständen der Geschäftsführer privat haften;
  • In Höhe der der erbrachten Einlage;
  • Thesaurierungspflicht - 25% vom Jahresgewinn müssen als Rücklage in GmbH bleiben, bis 25.000 € erreicht sind;
  • Auch hier kann unter Umständen der Geschäftsführer privat haften;
Pflichten:
  • Jährlich einen Bericht des Geschäftsführers, eine Bilanz und eine GuV Rechung in englisch;
  • Unter Umständen muss auch ein Testat des Abschlussprüfers vorgelegt werden;
  • Bilanzierungspflicht;
Rechtstreitigkeiten:
  • Grundsätzlich gilt im Gesellschaftsrechtlichen englisches Recht;
  • Steuerlich und bilanziell gilt sowohl deutsches als auch englisches Recht;
  • Im Ganzen ist dies aber nur schwer zu überblicken, deshalb besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit;
  • Deutsches Recht;
Steuerlich:
  • Ist die Limited ausschließlich in Deutschland tätig, kann sie sich von der englischen Steuer befreien lassen;
  • In Deutschland wird sie wie eine GmbH versteuert;
 

Aktuell

Entwicklung der UG- Gründungen

Mittwoch, 08. April 2009

Die Mini-GmbH/UG kann nun seit 01.11.2008 gegründet werden. Die anfänglichen Probleme die im Zusammenhang mit der Beurkundung und/oder der Eröffnung des Gesellschaftskontos entstanden sind, scheinen grundsätzlich der Vergangenheit anzugehören. Vereinzelt sind sie jedoch noch nicht abgestellt. Wichtiger noch scheint uns aber der nochmalige Hinweis, dass die relativ einfache Gründungsmöglichkeit der UG nicht dazu führen sollte, dass sich die Gründer nicht über die Verpflichtungen...
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Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Umfang unserer Beratungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

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