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Limited |
Geplante 1 Euro GmbH |
| Gründung: |
- Pflichtgründung in Großbritannien;
- Registrierter Firmensitz in GB ;
- Bei Bedarf Zweigniederlassung in Deutschlan;
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- Hauptsitz in Deutschland;
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| Einlage: |
- Einlage durch Gründer mindestens 1 £ ;
- In Bar, durch Dienstleistung oder Warenlieferung;
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- Einlage durch Gründer mindestens 1 €;
- In Bar, Sachgründung ist nicht möglich;
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| Gründungsvertrag: |
- Gesellschaftvertrag in englisch, bestehend aus zwei Teilen, den Regelungen des Innenverhältnisses und des Außenverhältisses der Gesellschaft;
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- Gesellschaftvertrag braucht bei Standardgründung nur noch in Form des Musterprotokolls notariell beurkundet zu werden;
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| Gesellschafter: |
- Keine Begrenzung der Anzahl der Gesellschafter ;
- Neue Gesellschafter können jederzeit aufgenommen werden;
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| Organe: |
- Limited benötigt zumindest einen Geschäftsführer (Director) und einen Schriftführer(Company Secretary);
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| Firmierung: |
- Namenszusatz Ltd. oder "limited";
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- "UG (haftungsbeschränkt)";
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| Handelsregister: |
- Eintragung in dem englisches Gesellschaftsregister;
- Die Niederlassung muss im deutschem Handelsregister mit allen Angaben, auch über Hauptsitz, in Deutschland eingetragen werden;
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- Eintragung im Handelsregister in Deutschland, wird vom Notar automatisch vorgenommen;
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| Gründungskosten: |
- Durchschnittswert von ca. 700- 800€;
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- voraussichtlich ca. 350 € ,ab 2009 - 200 €;
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| Gründungsdauer: |
- Normallfall 1-2 Wochen;
- Bei Zuzahlung 24 h;
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- Ziel ist eine Gründung in 24h;
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| Haftung: |
- In Höhe der erbrachten Einlage, dabei kann unter Umständen der Geschäftsführer privat haften;
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- In Höhe der der erbrachten Einlage;
- Thesaurierungspflicht - 25% vom Jahresgewinn müssen als Rücklage in GmbH bleiben, bis 25.000 € erreicht sind;
- Auch hier kann unter Umständen der Geschäftsführer privat haften;
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| Pflichten: |
- Jährlich einen Bericht des Geschäftsführers, eine Bilanz und eine GuV Rechung in englisch;
- Unter Umständen muss auch ein Testat des Abschlussprüfers vorgelegt werden;
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| Rechtstreitigkeiten: |
- Grundsätzlich gilt im Gesellschaftsrechtlichen englisches Recht;
- Steuerlich und bilanziell gilt sowohl deutsches als auch englisches Recht;
- Im Ganzen ist dies aber nur schwer zu überblicken, deshalb besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit;
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| Steuerlich: |
- Ist die Limited ausschließlich in Deutschland tätig, kann sie sich von der englischen Steuer befreien lassen;
- In Deutschland wird sie wie eine GmbH versteuert;
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