Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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GmbH-Einlage: riskantes Hin- und Herüberweisen PDF Drucken E-Mail

Ein Gesellschafter kommt seiner Einlagepflicht nicht nach, wenn die Gesellschaft den eingelegten Betrag sogleich wieder an den Gesellschafter zurücküberweist (sogenanntes Hin- und Herüberweisen). Eine Umgehung der Kapitalaufbringung durch Hin- und Herzahlen liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch dann vor, wenn die Einlagezahlung - wie von vornherein beabsichtigt - in Raten (hier 2 Teilbeträge im Abstand von 1 bzw. 2,5 Monaten) an den Gesellschafter zurückfließt.

Will der Gesellschafter die Einlagezahlung noch nachträglich erbringen, kann die Zahlung nur dann als Leistung auf die Einlageschuld angesehen werden, wenn sich diese spätere Leistung eindeutig der Einlageverbindlichkeit zuordnen lässt. Ansonsten kann der Gesellschafter weiterhin - z.B. durch den Insolvenzverwalter der inzwischen insolventen Gesellschaft - auf Erbringen der Einlage in Anspruch genommen werden.

Urteil des BGH vom 15.10.2007

II ZR 263/06

NWB 2008, 2417

Der Betrieb 2008, 1430

 

Aktuell

Entwicklung der UG- Gründungen

Mittwoch, 08. April 2009

Die Mini-GmbH/UG kann nun seit 01.11.2008 gegründet werden. Die anfänglichen Probleme die im Zusammenhang mit der Beurkundung und/oder der Eröffnung des Gesellschaftskontos entstanden sind, scheinen grundsätzlich der Vergangenheit anzugehören. Vereinzelt sind sie jedoch noch nicht abgestellt. Wichtiger noch scheint uns aber der nochmalige Hinweis, dass die relativ einfache Gründungsmöglichkeit der UG nicht dazu führen sollte, dass sich die Gründer nicht über die Verpflichtungen...
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Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Umfang unserer Beratungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

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