Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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Durchgriffshaftung bei missbräuchlicher GmbH-Gründung PDF Drucken E-Mail
Die Inhaberin eines Hotels gründete kurz vor Durchführung umfangreicher Baumaßnahmen eine Bau-GmbH, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin sie war. Ein Meister wurde nicht beschäftigt. Die Tätigkeit der Gesellschaft beschränkte sich auf die Entgegennahme und Weiterleitung von Baumaterial. Nachdem das gesamte Baumaterial im Hotel verbaut war, meldete die GmbH Insolvenz an. Ein Lieferant fühlte sich geprellt und erhob gegen die Hotelinhaberin Klage.

Das Oberlandesgericht Naumburg ließ in diesem Fall eine so genannte Durchgriffshaftung auf die Gesellschafterin zu und gab der Klage statt. Wird eine GmbH dazu eingesetzt, Lieferanten zumindest objektiv rechtswidrig zu schädigen, liegt ein Missbrauch der Rechtsform der GmbH vor. In einem solchen Fall muss der GmbH-Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich einstehen. Die Richter betonten allerdings, dass die Durchgriffshaftung auf Ausnahmefälle zu beschränken ist und nicht leichtfertig oder grenzenlos über die für GmbHs geltende Haftungsbeschränkung hinweggegangen werden darf.

Urteil des OLG Naumburg vom 09.04.2008
6 U 148/07
OLGR Naumburg 2008, 874

 

Aktuell

Entwicklung der UG- Gründungen

Mittwoch, 08. April 2009

Die Mini-GmbH/UG kann nun seit 01.11.2008 gegründet werden. Die anfänglichen Probleme die im Zusammenhang mit der Beurkundung und/oder der Eröffnung des Gesellschaftskontos entstanden sind, scheinen grundsätzlich der Vergangenheit anzugehören. Vereinzelt sind sie jedoch noch nicht abgestellt. Wichtiger noch scheint uns aber der nochmalige Hinweis, dass die relativ einfache Gründungsmöglichkeit der UG nicht dazu führen sollte, dass sich die Gründer nicht über die Verpflichtungen...
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Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Umfang unserer Beratungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

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