Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

weiter...

Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

weiter...

Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

weiter...

Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung PDF Drucken E-Mail

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch ein vom Gesellschafter zur
Sanierung einer GmbH gegebenes Darlehen zu den Anschaffungskosten der
Beteiligung gehört. Wird das Darlehen später nicht zurückgezahlt, könne der
Verlust einkommensteuerlich berücksichtigt werden.

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegt die Veräußerung einer
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen
der Besteuerung.
Aufwendungen auf die Beteiligung sind bei der Berechnung
des Veräußerungsgewinns abziehbar, wenn sie Anschaffungskosten darstellen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gehören zu den
Anschaffungskosten auch sog. eigenkapitalersetzende Darlehen nach den -
soeben durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur
Bekämpfung von Missbräuchen) abgeschafften - Regelungen des GmbH-Gesetzes
(GmbHG). Danach ersetzt z. B. ein vom Gesellschafter gegebenes Darlehen
Eigenkapital, wenn es zu einem Zeitpunkt gewährt wird, in dem er als
ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte (Krise der
Gesellschaft).

Im Streitfall hatte sich der klagende Gesellschafter zugleich mit seiner
Aufnahme in eine GmbH verpflichtet, dieser im Hinblick auf ihre schlechte
Liquiditätslage ein Darlehen (150.000 DM) zu gewähren.
Gleichwohl geriet
die GmbH weiter in die Krise. Der klagende Gesellschafter gewährte ihr ein
weiteres zinsloses Kurzfristdarlehen. Später schloss er mit der GmbH eine
Rangrücktrittsvereinbarung hinsichtlich der Darlehen. Die Insolvenz der
Gesellschaft konnte jedoch nur durch Übernahme aller Anteile durch einen
Dritten vermieden werden, im Zuge derer der klagende Gesellschafter seine
Anteile für 1 DM veräußerte und auf die Rückzahlung seines Darlehens wie
auch die Zinsen verzichtete.

Den Ausfall der Darlehen beurteilte der Bundesfinanzhof als nachträgliche
Anschaffungskosten des klagenden Steuerpflichtigen. Dabei sah er es als
unerheblich an, dass er als Sanierungsgesellschafter gem. dem GmbHG (sog.
Sanierungsprivileg) nicht den Beschränkungen des Eigenkapitalersatzrechts
(Auszahlungssperre, Nachrangigkeit seiner Forderungen) unterlag.
Denn Zweck
des Sanierungsprivilegs sei es, Anreize für die Bereitstellung von
Risikokapital zu bieten und sich an Sanierungen zu beteiligen. Dieser Zweck
würde unterlaufen, wenn der Sanierungskapital gebende Gesellschafter
gegenüber anderen Gesellschaftern steuerrechtlich benachteiligt würde.

19.08.2008 - IX R 63/05
Bundesfinanzhof - PM 103/2008 vom 5.11.2008
 

Aktuell

Entwicklung der UG- Gründungen

Mittwoch, 08. April 2009

Die Mini-GmbH/UG kann nun seit 01.11.2008 gegründet werden. Die anfänglichen Probleme die im Zusammenhang mit der Beurkundung und/oder der Eröffnung des Gesellschaftskontos entstanden sind, scheinen grundsätzlich der Vergangenheit anzugehören. Vereinzelt sind sie jedoch noch nicht abgestellt. Wichtiger noch scheint uns aber der nochmalige Hinweis, dass die relativ einfache Gründungsmöglichkeit der UG nicht dazu führen sollte, dass sich die Gründer nicht über die Verpflichtungen...
weiter...

Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

weiter...

 

Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Umfang unserer Beratungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

weiter...

Statuscenter

Wir haben 6 Gäste online
rss Section 508 css valid xhtml valid