Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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GbR grundbuchfähig PDF Drucken E-Mail

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die unter Juristen umstrittene Frage zu entscheiden, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als solche grundbuchfähig ist. Entgegen der Rechtsauffassung einer Reihe von Instanzgerichten bejahten die Karlsruher Richter die Grundbuchfähigkeit der GbR.

Eine GbR ist, ohne juristische Person zu sein, als teilrechtsfähig anzusehen, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. Zwar können nach der Rechtsordnung gewisse Funktionen nur durch juristische oder natürliche Personen ausgeübt werden (z.B. Verwalter von Wohnungseigentum). Diese Beschränkung trifft jedoch nicht für Eigentumserwerb an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten oder beschränkt dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstückgleichen Rechten zu. Die GbR kann daher entweder unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag festgelegt haben oder - wenn eine solche Bezeichnung nicht besteht - als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus ...“ und den Namen ihrer Gesellschafter.

 

Beschluss des BGH vom 04.12.2008

V ZB 74/08

ZGS 2009. 54

Betriebs-Berater 2009, 113

 

Aktuell

Entwicklung der UG- Gründungen

Mittwoch, 08. April 2009

Die Mini-GmbH/UG kann nun seit 01.11.2008 gegründet werden. Die anfänglichen Probleme die im Zusammenhang mit der Beurkundung und/oder der Eröffnung des Gesellschaftskontos entstanden sind, scheinen grundsätzlich der Vergangenheit anzugehören. Vereinzelt sind sie jedoch noch nicht abgestellt. Wichtiger noch scheint uns aber der nochmalige Hinweis, dass die relativ einfache Gründungsmöglichkeit der UG nicht dazu führen sollte, dass sich die Gründer nicht über die Verpflichtungen...
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Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Umfang unserer Beratungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

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