Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Ermessensentscheidungen PDF Drucken E-Mail
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet der Gesellschaft gemäß § 43 GmbHG, wenn er nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes handelt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Geschäftsführer für jeden Verlust haftet, den die GmbH erlitten hat. Er kann vielmehr auch hohe Risiken eingehen, wenn dies auf der Basis angemessener Informationen eine vernünftige unternehmerische Entscheidung zum Wohle der Gesellschaft darstellt.

Das dem Geschäftsführer bei seinen Entscheidungen zustehende Ermessen setzt eine sorgfältige Prüfung der Handlungsmöglichkeiten voraus. Dies erfordert, dass er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt. Bei der Frage der Überschreitung des Ermessens hat nicht die Gesellschaft das Verschulden des Geschäftsführers zu beweisen, sondern dieser sein Nichtverschulden.

Beschluss des BGH vom 14.07.2008 II ZR 202/07
EBE/BGH 2008, 300
 

Aktuell

Entwicklung der UG- Gründungen

Mittwoch, 08. April 2009

Die Mini-GmbH/UG kann nun seit 01.11.2008 gegründet werden. Die anfänglichen Probleme die im Zusammenhang mit der Beurkundung und/oder der Eröffnung des Gesellschaftskontos entstanden sind, scheinen grundsätzlich der Vergangenheit anzugehören. Vereinzelt sind sie jedoch noch nicht abgestellt. Wichtiger noch scheint uns aber der nochmalige Hinweis, dass die relativ einfache Gründungsmöglichkeit der UG nicht dazu führen sollte, dass sich die Gründer nicht über die Verpflichtungen...
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Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Umfang unserer Beratungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

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