Anforderungen der Mini GmbH

Die Einführung der 1 Euro GmbH ist überfällig und wird unserer Ansicht nach einen großen Zuspruch erfahren. In Zeiten in denen der Internethandel stärker wächst als denn je, ist es unumgänglich den Anbietern eine moderne Gesellschaftsform ...

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Kosten der Ein Euro GmbH

Mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages in der Art des Musterprotokolls, soll eine kostengünstige Gründung der „Ein-Euro-GmbH“, wie auch der herkömmlichen GmbH, ermöglicht werden. Das Musterprotokoll ist jedoch nur auf ...

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Vergleich mit Limited

Die britische Limited erfreut sich bei Existenzgründern noch immer großer Beliebtheit. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ein-Euro-GmbH muss sich aufgrund der neuen Situation mit der Limited messen lassen...

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Kostenerstattung im Zivilprozess PDF Drucken E-Mail

Nimmt der Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen eines Zivilprozesses an einem Gerichtstermin teil, zu dem das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat, muss der unterlegene Prozessgegner neben den Auslagen des Geschäftsführers (z.B. Fahrtkosten) auch dessen Verdienstausfall erstatten. Hierzu reicht es aus, wenn die Zeitversäumnis einen messbaren Nachteil für die Partei mit sich bringt, was für die Teilnahme eines Geschäftsführers an einem Gerichtstermin in der Regel anzunehmen ist. Ein konkreter Verdienstausfall muss nicht nachgewiesen werden. Dem Kostenerstattungsantrag kann der durchschnittliche Bruttoverdienst des Geschäftsführers zugrunde gelegt werden.

 

Urteil des BGH vom 02.12.2008

VI ZB 63/08

BGH online

 

Aktuell

Entwicklung der UG- Gründungen

Mittwoch, 08. April 2009

Die Mini-GmbH/UG kann nun seit 01.11.2008 gegründet werden. Die anfänglichen Probleme die im Zusammenhang mit der Beurkundung und/oder der Eröffnung des Gesellschaftskontos entstanden sind, scheinen grundsätzlich der Vergangenheit anzugehören. Vereinzelt sind sie jedoch noch nicht abgestellt. Wichtiger noch scheint uns aber der nochmalige Hinweis, dass die relativ einfache Gründungsmöglichkeit der UG nicht dazu führen sollte, dass sich die Gründer nicht über die Verpflichtungen...
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Kontakt

Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (0) 711 - 88241006
Fax: +49 (0) 711 - 88241009

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Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Umfang unserer Beratungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ratgeberrecht.eu

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