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Nicht alle Rechtsformen des deutschen Gesellschaftsrechtes stehen bei einer Existenzgründung tatsächlich zur Verfügung. Aufgrund der verschiedenen Voraussetzungen der einzelnen Rechtsformen stellt sich für den Exitenzgründer vorallem die Frage, welche Unternehmensform einen passenden Rahmen zu seinem Vorhaben bildet.
Die Risiken der gewählten Rechtsform sollten ihm bekannt sein. Ebenso die Bestimmungen die bei der Führung des Unternehmens einzuhalten sind. Die in Deutschland am meist genutzte Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Die Vorteile liegen hierbei auf der Hand. Die Gründung kann schnell und kostengünstig vollzogen werden. Auch während der Geschäftstätigkeit glänzt das Einzelunternehmen durch eine im Vergleich einfache Handhabung. Schwierigkeiten bereitet dem Einzelunternehmen aber oftmals das hohe Risiko der privaten Haftung. Dieses Risiko kann der Gründer in Form der UG oder GmbH minimieren. Nachteil hierbei ist jedoch, dass sowohl die Gründung, als auch die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmensformen mit einem höheren finanziellen Aufwand verbunden sind.
Vergleicht man also allein diese beiden Rechtsformen wird deutlich, dass die Wahl der Rechtsform ein wichtiger Schritt in Richtung Existenzgründung ist. Je nach Vorhaben und Anzahl der Gründer können vereinzelte Rechtsformen schon ausgeschlossen werden. Investitionsbedarf durch z.B. Banken, engen häufig die Wahl der Rechtsform ein. Zudem sollten auch steuerliche Gesichtspunkte in die Entscheidung einfliessen.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei dieser Entscheidung unterstützen können.
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Der Unternehmensplan dient nicht nur der Verdeutlichung Ihres Vorhabens gegenüber Investoren oder zur Erlangung von Fördermitteln, er stellt vielmehr einen Fahrplan für den Existenzgründer dar. Er hilft dem Gründer zunächst seine Ziele festzulegen und ermöglicht eine genaue Vorgabe, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Der Businessplan enthält im Normalfall die Vorstellung der Geschäftsidee mit der die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden soll. Darauf aufbauend soll die Verknüpfung mit dem Gründerprofil die Beweggründe und die nötige Kompetenz aufschlüsseln. Ist diese Darstellung erfolgt, so sollte sich der Gründer über die Markteinschätzung und Wettbewerbssituation im Klaren werden. Hierbei bieten sich Recherchen bezüglich Mitbewerbern insbesondere im Internet an. Desweiteren ist es erforderlich, dass sich der Gründer in diesem Zusammenhang auch über die richtige Standortwahl informiert.
Die Unternehmensorganisation folgt den eben genannten Überlegungen. Die Rechtsformwahl und die Aufgabenverteilung bei mehreren Gründer bildet den Rahmen des Unternehmens und sollte auch hier im Vorfeld bedacht werden. Aber auch benötigtes Personal sollte in diese Planung mit einfliessen. Hierbei sollten insbesondere auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte in den Vordergrund treten.
Abgeschlossen werden sollte der Unternehmensplan mit einer Risikoanalyse des Vorhabens. "Worst-case" Szenarien bieten sich hier als Beginn der Überlegungen an. Ebenso sollte die finanzwirtschaftliche Planung aufgegriffen werden. Durch eine Kapitalsbedarfsplanung (Finanzbedarf) und eine Umsatz- u. Rentabilitätsvorschau, die durch einen Liquiditätsplan abgerundet wird, kann sich sowohl ein Investor, als auch der Gründer einen finanziellen Überblick verschaffen. Aber auch in der Anfangsphase des Unternehmens ermöglicht die Finanzplanung eine jederzeitige Kontrollmöglichkeit, die auch genutzt werden sollte.
Die Erkenntnisse aus dem Businessplan sind für einen Existenzgründer von großer Bedeutung, da sie Ihm die Chancen und Risiken seiner Selbstständigkeit näher bringen und ihm durch dieses Bewußtsein erlauben, sich auf diese Unabwägbarkeiten einzustellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres Unternehmenskonzeptes.
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