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Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Vertrauen und Professionalität.
Die engsten Freundschaften wurden schon dadurch getrennt, dass darauf vertraut wurde im Streitfall werde man sich schon einig werden. Dabei lassen sich in einer Zeit, in der man sich versteht, einvernehmliche Regelungen für die verschiedensten Ereignisse bedeutend einfacher finden, als wenn die Parteien bereits Uneins sind. Dies gibt nicht nur Sicherheit, sondern verhindert auch unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten. „Vertrag kommt von vertragen" und so sollte er ausgestaltet sein. Wie gut Ihr Vertrag ist, erfahren Sie deshalb nicht erst im Streitfall, sondern in der täglichen Arbeit.
Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Auch ist die Einhaltung gewisser Formvorschriften und Erfordernisse für bestimmte Verträge zwingend.
Wir würden uns freuen, wenn wir unsere Erfahrung in die Erstellung Ihrer vertraglichen Vorhaben einbringen können.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Ihrem Unternehmen die Möglichkeit eine Vielzahl von Verträgen mit Kunden oder anderen Unternehmen zu regeln. Diese Standardisierung ermöglicht Ihnen eine sichere und unkomplizierte Geschäftstätigkeit. Bei der Formulierung dieser Verträge ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht alle Vertragsbedingungen die erwünscht sind, können auch wirksam vereinbart werden.
Aufgrund des zunehmenden Verbraucherschutzes durch die Verordnungen der EU müssen wir feststellen, das die Rechtsprechung im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls zunimmt und schon manche sichergeglaubte Klausel zu Fall gebracht hat. Hiervon sind nicht nur laienhaft erstellte AGB betroffen, sondern eben auch AGB von großen Unternehmen, die meist von Juristen geprüft wurden.
Wir bieten Ihnen eine Erstellung oder Prüfung von AGB an, die von uns mit Beachtung der neusten Rechtssprechung vorgenommen wird und mit Weitsicht auf unsichere Klauseln eingeht.
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Die Zusammenarbeit der Gesellschafter mit dem Geschäftsführer basiert auf einem Vertrauensverhältnis, welches sich meist erst mit längerer Beschäftigungsdauer einstellt. Der Geschäftsführervertrag ermöglicht es sowohl den Gesellschaftern als auch dem Geschäftsführer dieses Vertrauensverhältnis vertraglich einen rechtlichen Rahmen zu geben.
Insbesondere werden die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers fixiert, für die er von den Gesellschaftern auch haftbar gemacht werden kann. Besonderheiten ergeben sich auch unter Umständen bei der Berufung eines Arbeitnehmers der Gesellschaft zum Geschäftsführer.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Geschäftsführervertrag dient somit beiden Seiten und hilft auch hier klare Regelungen von Beginn an zu vereinbaren. Wir sind Ihnen hierbei gern ein fachkundiger Ansprechpartner.
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Das vom Gesetzgeber geschaffene Musterprotokoll für die UG/GmbH enthält einzig die gesetzlichen Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag. Dies ist für eine "Einmann"- Gründung grundsätzlich ausreichend. Probleme tauchen jedoch meist bei mehreren Gesellschaftern auf. So können in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern viele individuelle Abmachungen getroffen werden.
Zu Beginn einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Gesellschafter, ob in einer UG/GmbH oder in einer anderen Rechtsform, ist das gemeinsame Denken oft ausschließlich auf die positiven Wirkungen der Kooperation gerichtet. Wird aber z.B. das Ziel der Existenzgründung erreicht, so kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen oder Missverständnissen in der Kooperation. Zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch nicht einfach eine objektive Lösung zu finden.
Wir haben die nötige Erfahrung, mögliche Streitpunkte frühzeitig zu erkennen und helfen Ihnen bereits während dem Beginn der Zusammenarbeit, mögliche zukünftige Probleme rechtzeitig zu erkennen und einen "Fahrplan" für die Zukunft festzulegen.
Standardverträge, die man für wenig Geld in der Buchhandlung oder in diversen Onlineshops kaufen kann, erfüllen die Anforderungen an die Individualität ebenso wenig wie ein Patchwork-Vertrag aus mehreren Vorlagen zusammengebastelt. Dieser Versuchung sollten Sie widerstehen! Die Gefahr von Klauseln, die von Gerichten als unzulässig abgelehnt wurden, gefährlichen Lücken in der Vereinbarung oder unklaren Formulierungen ist groß.
Wir analysieren Ihre vertraglich abzusichernde Kooperation, zeigen Ihnen Gefahren und die Chancen von Regelungen auf und entwickeln mit Ihnen einen individuellen Gesellschaftsvertrag.
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